Nickel

Nickelfrei bedeutet, dass das Produkt keine Nickel- oder Nickellöslichkeit enthält, die unten ist0,5 µg/cm2/Woche. Solche Produkte sind mit der Haut sicher zu verwenden und verursachen keine allergischen Reaktionen oder Hautausschläge.

Reichweite (Einstellung (Registrierung, Bewertung, Autorisierung und Einschränkung von Chemikalien) Es handelt sich um eine Regulierung der Europäischen Union, die den sicheren Einsatz von Chemikalien fördern und ihre nachteiligen Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt verringern soll. Anhang XVII listet die Chemikalien auf, die spezifische Einschränkungen oder Ablehnungen aufweisen.

Titel 27 erwähnt Nickel- und Nickelverbindungen, die Einschränkungen bei der Verwendung ihrer Verwendung in Produkten in Kontakt mit Haut und Haaren haben. Zu diesen Produkten gehören Schmuck, Armbanduhren und Haarpflegeprodukte. Die Einschränkungen gelten für die Konzentration von Nickel in diesen Produkten und sind darauf eingestellt, wie schädlich Nickel für den Menschen ist.

  • Schmuck, der mit der Haut in Kontakt steht, wie Ohrringe, Armbänder und Broschen.
  • Bade- und Sauna -Produkte wie Badsteine ​​und Sauna -Matratzen.
  • Andere Produkte für Haut oder Haare wie Friseure und Rasierer.

Der Zweck von Schmuck für den ersten Zeit ist es, nachteilige Auswirkungen von Piercing zu verhindern, sodass ihr Material keine Allergien verursachen darf. Die Menge an Nickel, die im Hautkontakt freigesetzt werden, muss bei der ersten Installation weniger als 0,2 µg/cm2/Woche betragen.

Nickel (CAS-NRO 7440-02-0, EC Keine 231-111-4) und seine Verbindungen

1. Verwende nicht
A) In jeder ersten Installation, die für durchbohrte Ohren und andere Teile des menschlichen Körpers vorgesehen ist, sofern die Menge an Nickel, die aus diesen ersten Installationsschmuck freigesetzt werden, weniger als 0,2 μg/cm2/Woche (Migrationsgrenze) beträgt;
B) mit Haut direkt und langfristig Kontakte wie z.

  • in Ohrringen
  • Halsketten, Armbänder und Ketten, Knöchelschmuck und Ringe
  • in den Schalen von Armbanduhren, Uhren und Schnallen
  • In Nietknöpfen, Schnallen, Nieten, Reißverschluss und metallischen Zeichen, wenn sie in der Kleidung verwendet werden,

Wenn die Menge an Nickel freigesetzt wird, die direkt und aus den langfristigen Kontakten aus der Haut dieser Objekte kommt, beträgt mehr als 0,5 μg/cm2/Woche;
C) In Elementen, die in Absatz (b) aufgeführt sind, wenn sie eine nickelfreie Beschichtung haben, es sei denn 0,5 μg/cm2/Woche, mindestens zwei Jahre, während des Gebrauchs.

2. Die in Absatz 1 genannten Objekte dürfen nicht gestartet werden, es sei denn, sie erfüllen die in diesem Absatz festgelegten Anforderungen.

3. Die vom Europäischen Ausschuss für Standardisierung (CEN) herausgegebenen Standards müssen als Testverfahren verwendet werden, um die Anforderungen der Absätze 1 und 2 zu gewährleisten.

Quelle: Reichweite der Einstellung:https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FI/TXT/?uri=CELEX%3A02006R1907-20220501